Transparenzbericht

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind berufsrechtlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, sofern sie im abgeschlossenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a S. 2 HGB) durchgeführt haben.

Die GAR Gesellschaft für Aufsichtsrecht und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („GAR“) hat Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durch die Erteilung eines Bestätigungsvermerks abgeschlossen, so dass wir verpflichtet sind, einen Transparenzbericht zu erstellen.

Für Fragen im Zusammenhang mit unserem Transparenzbericht und unserer Tätigkeit als Abschlussprüfer steht Ihnen Herr WP Thomas Hommel (thomas.hommel@gar-wpg.com) jederzeit gerne zur Verfügung.

Download Transparenzbericht 2023