SC7138

Datum: 06.05.2026 | Compliance, Risk & Regulatory

WpI MaRisk: BaFin konsultiert zweiten Entwurf des Rundschreibens

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2026 den zweiten Entwurf des Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten" (WpI MaRisk) zur Konsultation gestellt. Der Entwurf etabliert eigenständige, risikoorientierte und prinzipienbasierte Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute und beruht auf den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Die WpI MaRisk konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben der §§ 38 ff. WpIG unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Sie sollen zugleich Transparenz über die aufsichtlichen Erwartungen schaffen.

Im Vergleich zur ersten Konsultationsfassung aus dem August 2025 ist der überarbeitete Entwurf gezielter auf die Bedürfnisse und das Risikoprofil kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute zugeschnitten. Die Komplexität wurde reduziert, der Fokus liegt auf einer angemessenen Regulierung mit konsequent prinzipienorientierter Ausgestaltung der Anforderungen. Große Wertpapierinstitute haben weiterhin das Rundschreiben (BA) - MaRisk in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

Stellungnahmen können bis zum 17. Juni 2026 unter dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2026 (GZ: WA 4-FR 1903/00056#00002)" an WA41@bafin.de gesendet werden. Die eingereichten Stellungnahmen werden auf der BaFin-Website veröffentlicht, sofern der Absender dem nicht widerspricht.

Quellen: 

BaFin-Meldung vom 06.05.2026
Entwurf WpI MaRisk

Ihr Ansprechpartner 

WP Achim Sprengard 

Geschäftsführer, Partner

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