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E-Mail sendenDie delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen wurde im Amtsblatt der EU am 21. Dezember 2023 veröffentlicht.
Dabei werden die Größenkriterien wie folgt angehoben (alte Größen in Klammern):
Kleinstunternehmen:
bis Bilanzsumme TEUR 450 (TEUR 350),
Nettoumsatzerlöse TEUR 900 (TEUR 700)
Kleine Unternehmen:
bis Bilanzsumme Mio 5 EUR (Mio 4 EUR),
Nettoumsatzerlöse Mio 10 EUR (Mio 8 EUR)
Mittlere Unternehmen:
bis Bilanzsumme Mio 25 EUR (Mio 20 EUR),
Nettoumsatzerlöse Mio 50 EUR (Mio 40 EUR).
Die Kenngröße der Beschäftigten wurde nicht angepasst.
Die Richtlinie ist grundsätzlich auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen inkl. eines Mitgliedsstaatenwahlrechts, die Vorschriften auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Quellen / Verweise:
Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775
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