Datum: 26.10.2023 | Compliance

Verbesserung der Geldwäschebekämpfung durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (Referentenentwurf)

Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) reagiert das Bundesministerium der Finanzen auf die Kritik und Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force), anlässlich der Deutschlandprüfung 2022. Es soll eine bessere Qualität der im Transparenzregister befindlichen Daten erreicht werden (u.a. Authentizität, Angemessenheit und Richtigkeit) sowie die Steigerung der Transparenz im Immobiliensektor durch die Errichtung eines Immobilientransaktionsregisters. Der Referentenentwurf zielt auf die Steigerung der Effektivität der geldwäscherechtlichen Aufsicht im Nichtfinanzsektor und einer Verbesserung der Datenlage bei den Aufsichtsbehörden ab.

Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), in der Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie die Aufsicht im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes unter einem Dach zusammengeführt werden soll. Hierdurch sollen Strukturen und Kompetenzen geschaffen werden, welche insbesondere internationale und wesentliche Fälle mit Deutschlandbezug mit einschließen. Für die Gründung der BBF wurde der 1. Januar 2024 datiert. Innerhalb der BBF soll ein Ermittlungszentrum (EZG) gegründet werden, welches sich mit der Strafermittlung und -verfolgung befasst und somit die originäre Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben übernehmen wird.

Zudem wird vom Bundeskriminalamt parallel eine neue Organisationseinheit gegründet und ein Ressourcenaufbau für die Bündelung „Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität“ geschaffen. Durch die gegenseitige Ergänzung von BBF und BKA sollen künftig Synergieeffekte geschaffen werden, welche durch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) weiter verzahnt werden.

Quellen / Verweise:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität

1