SC5657

Datum: 31.05.2024 | Risk & Regulatory

MaRisk für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Die BaFin hat Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten, die unter das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz fallen, veröffentlicht. Das Rundschreiben 01/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikoamangement von ZAG-Instituten-ZAG-MaRisk gibt auf der Grundlage von § 27 Abs. 1 ZAG einen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation vor. Weiterhin präzisiert das Rundschreiben die Anforderungen an eine sichere Entgegennahme von Geldbeträgen (§§ 17 und 18 ZAG) und Auslagerungen (§ 26 ZAG).

Quelle: Rundschreiben 01/2024 (BA)