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Die BaFin aktualisiert das Rundschreiben „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften" (KAMaRisk). Mit den Änderungen will die Finanzaufsicht die Komplexität reduzieren und Anforderungen harmonisieren.
Treiber der Überarbeitung ist unter anderem das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG). Das FRiG setzt die überarbeitete EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFMD II) in deutsches Recht um und schafft EU-weit harmonisierte Vorgaben für Kreditfonds.
Die bisherigen KAMaRisk-Vorgaben zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) orientierten sich stark an den Anforderungen für Banken. Die Konsultationsfassung enthält dafür weniger komplexe Vorgaben. Daneben streicht die BaFin im Entwurf Doppelungen mit DORA, berücksichtigt ausdrücklich ESG-Risiken und gleicht die Anforderungen an die interne Revision an die internationalen Standards an.
Mit dem Entwurf reagiert die BaFin auf die durch AIFMD II geänderte Rechtslage und auf das parallele Regelwerk aus DORA und ESG-Anforderungen. Für Kapitalverwaltungsgesellschaften ergibt sich daraus Anpassungsbedarf vor allem in den Vorgaben zur Kreditvergabe durch AIF sowie in der internen Revision.
Quellen:
BaFin – Meldung vom 12.06.2026

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