SC5161

Datum: 05.03.2026 | Risk & Regulatory, Rechnungslegung und Prüfung

IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Berichterstattung zum 31.12.2025

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 5. März 2026 einen fachlichen Hinweis zur Berücksichtigung des seit dem 28. Februar 2026 eskalierenden Nahost-Kriegs in der Unternehmensberichterstattung veröffentlicht. Er richtet sich an Unternehmen, deren Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2025 noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt wurden.

Für Abschlüsse mit Stichtagen vor dem 28.02.2026 ist der Kriegsausbruch grundsätzlich als wertbegründendes Ereignis (HGB) bzw. als nicht zu berücksichtigendes Ereignis (IFRS) einzustufen. Bilanzielle Konsequenzen in Ansatz und Bewertung sind damit erst in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 27.02.2026 zu erfassen – mit Ausnahme einer Gefährdung der Going-Concern-Prämisse.

Sofern der Kriegsausbruch einen Vorgang von besonderer Bedeutung darstellt, ist im Anhang qualitativ über Art und finanzielle Auswirkungen zu berichten (§ 285 Nr. 33 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB / IAS 10.21). Für wesentlich betroffene Unternehmen sieht DRS 20.133 zudem Erleichterungen in der Prognoseberichterstattung vor – ein pauschaler Verweis auf den Krieg genügt hierfür jedoch nicht. Unternehmen, die nach ESRS berichten, haben die Regelungen zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag gemäß ESRS 1.94 zu beachten.

Der Hinweis wird bei Bedarf ergänzt.

Quellen: 
IDW-FH-FAB-Nahost-Krieg-260305

Ihr Ansprechpartner 

WP Damir Barac

Geschäftsführer, Partner

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