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WP Thomas Hommel
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E-Mail sendenAufgrund der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung bei der Gasversorgung hat das IDW am 18. Juli 2022 einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung zum 30. Juni 2022 herausgegeben.
Bei der Aufstellung von Abschlüssen und Lageberichten sind alle Unsicherheiten, die zum 30. Juni 2022 bestehen, bei der Aufstellung von Abschlüssen nach HGB und IFRS zu berücksichtigen.
Betroffen können die folgenden Bilanzierungssachverhalte wie die Wertminderung von Vermögenswerten (z.B. Goodwill) – nach IAS 36 sowie die Erfassung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 bei Kreditinstituten sein.
Im Rahmen der Würdigung sind alle vorhandenen und verfügbaren Informationen mit Relevanz für die Wertermittlung zum Stichtag zu berücksichtigen. Dies betrifft z.B. bei der Ermittlung von Wertminderungen für Finanzinstrumente nach IFRS 9 auch das Szenario eines möglichen Stopps der Gas-Lieferungen. Falls die Unsicherheiten nicht im Rahmen des angewendeten Wertminderungsmodells berücksichtigt werden können, sind ggf. Post Model Adjustments vorzunehmen.
Im übrigen ist im Anhang nach den allgemeinen Vorschriften über die ausgeübten Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten zu berichten.
Quellen / Verweise:
IDW Auswirkungen des Ukraine Krieges auf Halbjahresfinanzberichte
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