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Die BaFin wendet die deutsche Übersetzung der aktualisierten ESMA-Leitlinien zu Stresstestszenarien für Geldmarktfonds an. Die ESMA hatte die Leitlinien am 26. März 2026 veröffentlicht.
Rechtsgrundlage ist Artikel 28 der Geldmarktfondsverordnung (Verordnung (EU) 2017/1131, MMF-VO). Danach hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA gemeinsame Referenzparameter für die Stresstestszenarien von Geldmarktfonds festzulegen und mindestens einmal jährlich an die aktuellen Marktentwicklungen anzupassen. Adressaten sind die Verwalter von Geldmarktfonds in Deutschland.
Die Leitlinien geben die Referenzparameter vor, mit denen Geldmarktfonds bzw. ihre Verwalter die Stresstests nach Artikel 28 MMF-VO durchführen. Damit sollen die Bestimmungen unionsweit einheitlich und kohärent angewendet werden.
Verwalter erhalten zugleich die Informationen, die sie zum Ausfüllen der in Artikel 37 MMF-VO vorgesehenen Berichtsvorlage benötigen. Format und Inhalt der Meldung folgen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/708 der Kommission.
Die jährliche Aktualisierung sorgt dafür, dass die Stresstestannahmen aktuelle Marktbedingungen abbilden. Für Verwalter von Geldmarktfonds ergibt sich daraus regelmäßiger Anpassungsbedarf in den internen Stresstestmodellen, Parametern und Reportingprozessen.
Quellen:
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- BaFin – Meldung vom 20.05.2026

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