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Datum: 22.06.2026 | Asset Management, Risk & Regulatory

Fondsrisikobegrenzungsgesetz: BaFin konsultiert Rundschreiben zu KAGB-Änderungen

Die BaFin konsultiert den Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz". Damit legt die Aufsicht offen, wie sie die neuen Regelungen auslegt.


Hintergrund

Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) hat der Gesetzgeber neue Vorgaben in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingefügt. Das Rundschreiben schafft Transparenz über die Auslegung dieser Vorschriften und beantwortet zentrale Fragen der Marktteilnehmer, auch zum Bestandsschutz. Adressaten sind Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) mit Erlaubnis.


Die wesentlichen Neuerungen im KAGB

Anbieter von Investmentfonds müssen systemischen Risiken im Finanzmarkt künftig insbesondere mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten vorbeugen. In den Erlaubnisanträgen sind zusätzliche Angaben zu den Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern erforderlich.

Daneben ändern sich die Dienstleistungen und Nebendienstleistungen, die eine KVG erbringen darf. Für die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds gelten neue Standards.

Einordnung

Mit dem Rundschreiben konkretisiert die BaFin, wie sie die durch das FRiG geänderten KAGB-Vorschriften anwendet. Für Kapitalverwaltungsgesellschaften ergibt sich daraus Klärungsbedarf vor allem bei Liquiditätsmanagement-Instrumenten, Erlaubnisanträgen, dem zulässigen Dienstleistungsspektrum und der Kreditvergabe durch AIF.


Quellen:
- BaFin – Meldung vom 17.06.2026

Ihr Ansprechpartner 

WP Damir Barac

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