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Dirk Waßmann
Geschäftsführer, Partner
E-Mail sendenDie Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat am 23. September 2022 Ihren Abschlussbericht zu den Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID II – Anforderungen an die Eignung veröffentlicht. Damit trägt sie den Änderungen der ab dem 2. August 2022 geltenden Fassung der Del. VO (EU) 2017/565 Rechnung.
Die wichtigsten Änderungen berücksichtigten insbesondere das Thema Nachhaltigkeit und lassen sich in folgende Themenkomplexe aufteilen:
Die Unternehmen müssen ihren Kunden helfen, das Konzept der Nachhaltigkeitspräferenzen zu verstehen und den Unterschied zwischen Produkten mit und ohne Nachhaltigkeitsmerkmalen auf klare Weise und unter Vermeidung von Fachsprache zu erklären.
Die Unternehmen müssen von ihren Kunden Informationen über ihre Präferenzen in Bezug auf die verschiedenen Arten von nachhaltigen Anlageprodukten sowie in welchem Umfang sie in diese investieren wollen einholen.
Sobald ein Unternehmen eine Reihe geeigneter Produkte für einen Kunden in Übereinstimmung mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen, finanzieller Situation und Anlageziele ermittelt hat, muss das Unternehmen noch das/die Produkt/e identifizieren, das/die die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfüllt/erfüllen.
Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter angemessen zu Nachhaltigkeitsthemen schulen und geeignete Aufzeichnungen über die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden (falls vorhanden) sowie über alle Aktualisierungen dieser Präferenzen führen.
Neu aufgenommen wurden zudem Praxisbeispiele („List of good and poor practices observed from the supervision of the MiFID II requirements on suitability“). Diese guten und schlechten Praktiken sollen als praktische Orientierungshilfe dienen und damit den Mangel an Konvergenz in bestimmten Bereichen kompensieren.
Die neuen Leitlinien werden in die Amtssprachen der EU übersetzt und auf der Webseite von der ESMA veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Übersetzung beginnt eine zweimonatige Frist innerhalb derer BaFin der ESMA mitteilen muss, ob sie die Leitlinien übernehmen wird.
Mit Rücksicht darauf, dass die BaFin auf die damals in der Entwurfsversion veröffentlichten Leitlinien der ESMA als Orientierung hinsichtlich der Ausgestaltung der Befragung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden verwies, ist von einer Übernahme der Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin auszugehen.
Quellen / Verweise:
Nachhaltigkeit: Präferenzen der Kundinnen und Kunden beachten
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