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WP Achim Sprengard
Geschäftsführer, Partner
E-Mail sendenAm 18. Juni 2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1728 zur Festlegung der Umstände, unter denen die Bedingungen für die Ermittlung von Gruppen verbundener Kunden erfüllt sind, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Verordnungstext setzt den am 21. Dezember 2022 als EBA/RTS/2022/12 auf der Homepage der EBA veröffentlichten Entwurf um.
Die neue delegierte Verordnung ergänzt bzw. ersetzt teilweise die aktuell gültigen Leitlinien EBA/GL/2017/15 zu verbundenen Kunden. Die Abschnitte der EBA-Leitlinien, die sich auf die Tatbestandsmerkmale der Beherrschung, der wirtschaftlichen Abhängigkeiten und ihrer Wechselwirkung beziehen, werden mit dem Inkrafttreten der delVO aufgehoben und zukünftig durch die delVO geregelt.
Alle erläuternden Beispiele, Vorgaben für den alternativen Ansatz für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und bestimmten Regionalregierungen sowie die Anforderungen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf Kontroll- und Managementverfahren zur Ermittlung von verbundenen Kunden verbleiben hingegen in den EBA-Leitlinien aus dem Jahr 2017 und finden weiterhin Anwendung.
Beide Dokumente zusammen bilden nach der Auffassung des Normgebers ein vollständiges europäisches Rahmenwerk für die Ermittlung von GvK’s.
Die delegierte Verordnung tritt am 8. Juli 2024 in Kraft und ist ab diesem Tag in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gültig.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Analyse der Auswirkungen für Ihr Institut als auch der Umsetzung der Regelungen.
Quellen / Verweise:
Delegierte Verordnung 2024/1728
Dokumentenregister der EU-Kommission
Press Release der EBA zu EBA/RTS/2022/12
Press Release der EBA zu EBA/CP/2022/07
GAR News zu EBA/CP/2022/07
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