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WP Achim Sprengard
Geschäftsführer, Partner
E-Mail sendenDie EBA hat am 8. Juni 2022 einen Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard über die Identifizierung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR veröffentlicht.
Mit diesem RTS werden die bereits seit dem 1. Januar 2019 zu berücksichtigenden Leitlinien zu verbundenen Kunden (EBA/GL/2017/15) überarbeitet und teilweise ersetzt.
Die Teile der Leitlinien, in denen erörtert wird, in welchen Fällen ein Beherrschungsverhältnis oder wirtschaftliche Abhängigkeiten zu einem einzigen Risiko und damit zu einer verpflichtenden Zusammenfassung von Kunden zu einer Einheit führen, werden in den RTS überführt. Erläuternde Beispiele und verfahrenstechnische Hinweise (bspw. wann ein Institut seine Bemühungen zur Bestimmung einer GvK zu verstärken hat) verbleiben weiterhin in den Leitlinien.
Inhaltlich ist der RTS wie folgt aufgebaut:
Hervorzuheben ist, dass der RTS wie bisher die Leitlinien auf alle Sachverhalte der CRR anzuwenden ist, in denen das Konzept der GvK verwendet wird.
Die Konsultationsphase läuft vom 8. Juni bis zum 8. September 2022; eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Juli 2022 geplant.
Quellen: EBA- Konsultation zu einem RTS über die Identifizierung von Gruppen verbundener Kunden (EBA/CP/2022/07) EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR Großkreditregime
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