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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Mai 2025 angekündigt, die überarbeiteten ESMA-Leitlinien zu Stresstestszenarien für Geldmarktfonds in Deutschland vollständig zu übernehmen. Diese Leitlinien, veröffentlicht von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 24. Februar 2025, sollen eine europaweit einheitliche Anwendung der Anforderungen nach Artikel 28 der EU-Geldmarktfondsverordnung sicherstellen. Ziel ist es, standardisierte Referenzparameter für Stresstests vorzugeben, die jährlich aktualisiert werden.
Die neuen ESMA-Leitlinien definieren konkret, wie Stresstests für Geldmarktfonds ausgestaltet sein müssen:
• Einheitliche Stressszenarien: Es werden spezifische Szenarien vorgegeben, die Risiken wie Zinsänderungen, Liquiditätsengpässe oder Kreditrisiken simulieren.
• Vereinheitlichte Referenzparameter: Die Leitlinien legen quantitative Annahmen fest, um eine einheitliche Durchführung der Stresstests sicherzustellen.
• Jährliche Aktualisierung: Parameter werden mindestens einmal pro Jahr von der ESMA angepasst, um aktuelle Marktentwicklungen widerzuspiegeln.
• Reporting-Vorgaben: Fondsmanager erhalten klare Vorgaben, um regulatorische Meldepflichten gemäß Artikel 37 der Geldmarktfondsverordnung korrekt erfüllen zu können.
• Fondsverwalter: Fondsmanager müssen ihre Prozesse und Reportingsysteme überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um den neuen Leitlinien gerecht zu werden. Die regelmäßige Anpassung der Stressszenarien verlangt eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich Compliance und Risikomanagement.
• Wirtschaftsprüfer: Prüfer müssen künftig gezielt kontrollieren, ob die Geldmarktfonds die neuen Vorgaben vollständig und korrekt umsetzen. Dies umfasst sowohl die Durchführung der Stresstests als auch die Genauigkeit der gemeldeten Daten.
Bei Rückfragen steht Ihnen WP Damir Barac zur Verfügung.

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