SC5006

Datum: 27.06.2025 | Compliance, Risk & Regulatory

BaFin nimmt Freistellungen zurück

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2025 eine Konsultation für eine Allgemeinverfügung eingeleitet, mit der sie bestehende Freistellungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zurücknimmt. Diese Maßnahme tritt zum 10. Juli 2027 in Kraft – zeitgleich mit der Anwendung der neuen EU-Geldwäscheverordnung.

Die bisher gewährten Freistellungen erlaubten es bestimmten Verpflichteten – etwa kleineren Finanzdienstleistern oder weniger risikobehafteten Geschäftsmodellen –, unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Pflichten des GwG abzuweichen. Dazu zählten etwa Erleichterungen bei der Risikoanalyse, bei internen Sicherungsmaßnahmen oder der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Die neue EU-Geldwäscheverordnung kennt keine den Freistellungen von den Vorschriften des GwG nach alter Fassung entsprechende Regelung. Artikel 6 der EU-Geldwäscheverordnung regelt die Voraussetzungen für Freistellungen neu. Die Mitgliedstaaten haben danach die Option, wenn das Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung gering ist und restriktive Kriterien erfüllt sind, bestimmte Finanztätigkeiten von den Anforderungen der EU-Geldwäscheverordnung auszunehmen. Die Rücknahme dieser Freistellungen bedeutet, dass nun alle betroffenen Unternehmen wieder den vollständigen Anforderungen des GwG bzw. künftig der EU-Verordnung unterliegen werden.

Am 10. Juli 2027 tritt die neue EU-Geldwäscheverordnung in Kraft, mit der europaweit einheitliche Standards zur Geldwäscheprävention eingeführt werden. Somit verstoßen die Freistellungen ab dem 10.07.2027 gegen die EU-Geldwäscheverordnung und damit gegen unmittelbar auch in Deutschland geltendes europäisches Recht.

Mit der geplanten Allgemeinverfügung bereitet die BaFin sowohl sich selbst als auch die verpflichteten Unternehmen frühzeitig auf die künftige Rechtslage vor. Die Rücknahme der Freistellungen dient nicht nur der Harmonisierung mit EU-Recht, sondern auch der Stärkung der nationalen Geldwäscheprävention. Sie soll verhindern, dass potenzielle Schlupflöcher oder Risikolücken bis zum Inkrafttreten der Verordnung bestehen bleiben.

Für viele Unternehmen bedeutet dies einen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand, da interne Prozesse, Kontrollsysteme und Personalstrukturen entsprechend angepasst werden müssen. Die frühzeitige Klarheit durch die BaFin schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine geordnete Umstellung auf das neue europäische Regelwerk.

Unternehmen, die bislang von Erleichterungen profitierten, sollten die Übergangsfrist bis Juli 2027 nutzen, um ihre Strukturen an die neuen Anforderungen anzupassen.

Quellen:
- BaFin nimmt Freistellungen zurück

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