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Datum: 06.08.2025 | Risk & Regulatory

BaFin konsultiert WpI MaRisk

Die BaFin hat am 6. August den Entwurf des Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk) zur Konsultation veröffentlicht. Es legt erstmalig den Rahmen fest, nach dem kleine und mittlere Wertpapierinstitute ihre Geschäftsorganisation und ihr Risikomanagement ausrichten sollen.

Bisher gelten für diese Institute die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ für Banken (MaRisk BA) nach dem Kreditwesengesetz. Mit den WpI MaRisk wird nun ein eigenständiger, auf die Besonderheiten von Wertpapierinstituten zugeschnittener Standard geschaffen, der insbesondere dem Proportionalitätsansatz Rechnung trägt. So entspricht die Konsultationsfassung der WpI MaRisk nur in etwa der Hälfte des Umfangs der MaRisk BA.

Der Entwurf enthält Vorgaben zu Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung, Risikotragfähigkeit, Kapitalplanung sowie zur Formulierung von Geschäfts- und Risikostrategien. Zudem werden Anforderungen an interne Kontrollmechanismen einschließlich Risikomanagement-, Compliance- und Revisionsfunktionen festgelegt. Kernbestandteil ist die strukturierte Identifizierung, Bewertung und Überwachung wesentlicher Risiken. Auch ESG-Aspekte sind in die Risikobetrachtung einzubeziehen.

Der Entwurf enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die abhängig von der Komplexität der Geschäftsaktivitäten und der Risikosituation eine vereinfachte Umsetzung ermöglichen.  

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 19. September 2025 per E-Mail eingereicht werden.

Quellen / Verweise
WpI MaRisk: BaFin konsultiert Rundschreiben

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