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WP Thomas Hommel
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E-Mail sendenAm 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Gruppen erlassen.
Durch die Änderung zur EU-Bilanzrichtlinie werden die Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse für die Bestimmung der Größenklasse gemäß §§ 267 f. HGB und rd. 25% angehoben. Gleiches gilt für die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung eines Unternehmens von der Pflicht gemäß § 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen.
Aufgrund der Kopplung zur Pflicht der Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD an die Größenkriterien für große Kapitalgesellschaften, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Anzahl der von der CSRD betroffenen Unternehmen.
Die neuen Schwellenwerte sind erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen (mit einem Mitgliedsstaatenwahlrecht die Anwendung bereits ab dem 1. Januar 2023 vorzusehen).
Eine Umsetzung in nationales Recht hat innerhalb von 12 Monaten nach Inkraftsetzen der Änderungsrichtlinie zu erfolgen.
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