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Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit unseren Prüfungsleistungen folgenden Zusatznutzen:
Für Asset Manager die Portfolien von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften managen besteht eine gesonderte Prüfungspflicht nach dem KAGB. Auf Grund unserer Erfahrungen mit den spezifischen Anforderungen dieser besonderen Geschäftsmodelle, verfügen wir über große Erfahrung und Expertise. Insbesondere davon betroffen sind Niederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften, mit denen wir bereits umfangreiche Erfahrungen haben.
Die Informationstechnik (IT) ist die Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie hat damit eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb, stellt aber auch ein relevantes operatives Risiko dar. Mit den KAIT (Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) erläutert die BaFin auf prinzipienbasierter Basis Mindestanforderungen, insbesondere an die IT-Governance und Informationssicherheit, die einzuhalten sind. Wir verfügen über Erfahrungen in der Prüfung der Informationstechnik auf der Basis von KAIT. Wir können hierbei auch die zahlreichen Abhängigkeiten und Redundanzen der KAIT-Anforderungen mit sonstigen Standards (z.B. ISO 2700X), Rahmenwerken (z.B. COBIT) und gesetzlichen Vorgaben (z.B. DSGVO) berücksichtigen.
Die Auslagerung von Aufgaben und Funktion auf andere Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ist ein branchenübliches Vorgehen zur effizienteren Erbringung von Dienstleistungen oder zur Nutzung von spezifischen Know-How der Auslagerungsunternehmen. Die notwenige Auslagerungskontrolle erfolgt branchenüblich weitestgehend über Kontrollberichte, die entweder nach dem deutschen Prüfungsstandard des IDW PS 951 oder dem internationalem Äquvivalent dem ISAE 3402 durchgeführt werden. Diese Prüfungsleistungen erbringen wir beispielsweise bei AIF-Verwahrstellen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset Managern.
Ergänzend zu den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen führen wir verschiedenste Prüfungen und prüfungsnahe Untersuchungshandlungen durch:
Eine Vielzahl von Kapitalverwaltungsgesellschaften nutzt für bestimmte aufsichtsrechtlich erforderliche Aufgaben externe Expertise. Als Abschlussprüfer kennen wir nur zu genau die Anforderungen, die Ihr Abschlussprüfer an Sie stellt. Wir übernehmen diese Aufgaben also auch aus Sicht einen externen Abschlussprüfers, insbesondere bei der Voll- oder Teilauslagerung von Aufgaben wie Compliance, Interne Revision, Geldwäscheprävention oder Datenschutz.
Bei der Beratung zur Umsetzung bzw. Optimierung von Prozessen die den regulatorischen Anforderungen berücksichtigen müssen, fokussieren wir uns auf zwei Kernaspekte:
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