Prüfungsdienstleistungen

Abschlussprüfungen

Wir prüfen

  • Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Volllizenz
  • Registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Investmentvermögen
  • Spezial-AIF, die Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 KAGB vergeben
  • Verwahrstellen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit unseren Prüfungsleistungen folgenden Zusatznutzen: 

  • Vorgezogene Prüfungen vor dem Bilanzstichtag, um potentielle Feststellungen rechtzeitig zu korrigieren
  • Identifizierung von Schwachstellen und Identifizierung von ineffizienten Ausgestaltungen des Internen Kontrollsystems
  • Sparringspartner bei der Umsetzung der Anforderung an die IT-Landschaft durch KAIT und DSGVO
  • Optimierung der Rechnungslegungsprozesse
  • Koordination der Abschlussprüfung mit den Prüfungen der Internen Revision

WpHG-Prüfungen 

Für Asset Manager die Portfolien von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften managen besteht eine gesonderte Prüfungspflicht nach dem KAGB. Auf Grund unserer Erfahrungen mit den spezifischen Anforderungen dieser besonderen Geschäftsmodelle, verfügen wir über große Erfahrung und Expertise. Insbesondere davon betroffen sind Niederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften, mit denen wir bereits umfangreiche Erfahrungen haben.

IT-Audit 

Die Informationstechnik (IT) ist die Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie hat damit eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb, stellt aber auch ein relevantes operatives Risiko dar. Mit den KAIT (Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) erläutert die BaFin auf prinzipienbasierter Basis Mindestanforderungen, insbesondere an die IT-Governance und Informationssicherheit, die einzuhalten sind. Wir verfügen über Erfahrungen in der Prüfung der Informationstechnik auf der Basis von KAIT. Wir können hierbei auch die zahlreichen Abhängigkeiten und Redundanzen der KAIT-Anforderungen mit sonstigen Standards (z.B. ISO 2700X), Rahmenwerken (z.B. COBIT) und gesetzlichen Vorgaben (z.B. DSGVO) berücksichtigen.

IDW PS 951 / ISAE 3402 – Prüfungen

Die Auslagerung von Aufgaben und Funktion auf andere Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ist ein branchenübliches Vorgehen zur effizienteren Erbringung von Dienstleistungen oder zur Nutzung von spezifischen Know-How der Auslagerungsunternehmen. Die notwenige Auslagerungskontrolle erfolgt branchenüblich weitestgehend über Kontrollberichte, die entweder nach dem deutschen Prüfungsstandard des IDW PS 951 oder dem internationalem Äquvivalent dem ISAE 3402 durchgeführt werden. Diese Prüfungsleistungen erbringen wir beispielsweise bei AIF-Verwahrstellen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset Managern.

Sonstige Prüfungen

Ergänzend zu den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen führen wir verschiedenste Prüfungen und prüfungsnahe Untersuchungshandlungen durch:

  • Übernahme der Internen Revision
    Aktuell übernehmen wir im Rahmen von Vollauslagerungen das gesamte Spektrum der Innenrevisionstätigkeit bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset Managern. Aber wir unterstützen auch Interne Revisionen bei der Prüfung von Einzelaspekten, wie z.B. IT-Prüfungen oder Prüfungen in ausgewählten Teilgebieten.
  • EMIR
    Die Prüfungen zur Einhaltung der EMIR-Vorgaben erfolgt üblicherweise über die Abschlussprüfungen der finanziellen Gegenparteien. Nicht-finanziellen Gegenparteien, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen sich einer Prüfung nach § 32 WpHG unterziehen. Wir prüfen die Unternehmen schon langjährig und kennen auch die aufsichtsrechtlichen Ausnahmeregelungen und Erleichterungen.
  • Agreed upon Procedures (vereinbarte Untersuchungshandlungern)
    Viele Unternehmen, die nicht die aufwendigen Prüfungsdienstleistungen, sondern die ordnungs- oder vertragsgemäße Durchführung von bestimmten Aktivitäten benötigen, wie z.B. ausgelagerter Asset Management Dienstleistungen, beauftragen die Untersuchung von vereinbarten Untersuchungshandlung. Dabei bestimmt der Auftraggeber bzw. der Berichtsempfänger selbst im welchem Umfang dezidierte Untersuchungshandlungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Dabei wird vom Wirtschaftsprüfer kein Gesamturteil getroffen, sondern ausschließlich über die Einhaltung der definierten Aktivitäten berichtet. Diese Form der Untersuchung ist kostengünstig und bei richtiger Auswahl der Untersuchungshandlungen sehr effektiv. Wir beraten Sie gerne dabei. 
  • Bedarf an weiteren Assurance Leistungen?
    Sprechen Sie uns an. Wir finden bestimmt das passende Produkt zu Ihrer Anforderung.

Beratungsdienstleistungen

Insourcing von Compliance, Interne Revision, Geldwäscheprävention, Datenschutz

Eine Vielzahl von Kapitalverwaltungsgesellschaften nutzt für bestimmte aufsichtsrechtlich erforderliche Aufgaben externe Expertise. Als Abschlussprüfer kennen wir nur zu genau die Anforderungen, die Ihr Abschlussprüfer an Sie stellt. Wir übernehmen diese Aufgaben also auch aus Sicht einen externen Abschlussprüfers, insbesondere bei der Voll- oder Teilauslagerung von Aufgaben wie Compliance, Interne Revision, Geldwäscheprävention oder Datenschutz.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Bei der Beratung zur Umsetzung bzw. Optimierung von Prozessen die den regulatorischen Anforderungen berücksichtigen müssen, fokussieren wir uns auf zwei Kernaspekte:  

  • Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einhält (Compliance) und 
  • Auswahl der ökonomisch sinnvollen Maßnahmen auf Grundlage Ihres individuellen Geschäftsmodells (Proportionalitätsprinzip).

Ihr Ansprechpartner 

WP Damir Barac

Geschäftsführer, Partner

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